Das anwaltliche Hauptaugenmerk liegt auf

  • Vertragserrichtungen
    (unternehmensbezogen, gewerbe- und privatrechtlich)

  • Liegenschafts- und Immobilienrecht, Treuhandschaft
    Grundbuchs- und Grundverkehrsrecht

  • Unfallschäden
    Schmerzensgeld, Schadenersatz

  • Gewährleistung
    internationales Vertragsrecht, Europarecht

  • Versicherungsrecht

  • Wirtschafts- und Unternehmensrecht
    Gesellschaftsrecht und Gewerberecht

  • Insolvenzrecht und Sanierung

  • Ehe-, Familien- und Unterhaltsrecht, Scheidungen
    Erbrecht, Testamente (inkl. Registrierung) und Verlassenschaften

  • Arbeitsrecht

  • Miet- und Wohnrecht

  • Inkasso und Forderungseintreibung
    Exekutionsrecht

  • Strafverteidigung

Mittels enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreuhändern und Steuerberatern gelingt es in Angelegenheiten, die Spezialwissen in deren Fachgebieten erfordern, exakt angepasste Lösungen zu schaffen.